Sie können helfen
Wenn Sie zu den Zielen der Stiftung beitragen möchten, haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:
- zu Lebzeiten durch eine steuerlich absetzbare Spende oder Zustiftung zum Vermögensstock
(in Geld, Immobilien oder sonstigen Sachwerten).
- durch Testament oder Erbvertrag, in dem Sie
(schenkungs- und erbschaftssteuerfrei) die Stiftung
-
- zum (Allein-) Erben,
- zum Miterben neben anderen Erben,
- zum Nacherben (etwa nach Ihrem zum Vorerben bestimmten behinderten Kind) einsetzen, oder
- die Stiftung mit einer Zuwendung durch ein vom Erben zu erfüllendes
Vermächtnis (oder eine Auflage) bedenken.
- durch die Errichtung einer eigenen – unselbstständigen –
(Namens)-Stiftung, die Sie über einen Treuhandvertrag der
Gemeinschaftsstiftung Hausenhof angliedern und von ihr verwalten lassen
- indem Sie die Stiftung als Testamentsvollstreckerin einsetzen.
Steuerliche Vorteile
- Die Gemeinschaftsstiftung Hausenhof ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
Der Staat honoriert Zuwendungen an die als mildtätig anerkannte Stiftung
durch besondere Steuervergünstigungen
-
- Abzug von bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte
- Für Zuwendungen in das Grundstockvermögen der Stiftung
können bis zur 1. Mio. Euro über zehn Jahre verteilt
abgesetzt werden. Dieser Sonderausgabenabzug gilt auch für
Zustiftungen nach Ablauf des Gründungsjahres. Ehepaare
können diese Betrag doppelt gelten machen.
- Die Stiftung ist steuerbefreit; sie darf – ohne Verlust
ihrer Gemeinnützigkeit – mit einem Teil der Stiftungserträge
auch den Stifter und seine nächsten Angehörigen unterhalten.
Der Stifter kann eine entsprechende Verpflichtung der Stiftung
durch Zustiftungsauflagen oder vertragliche Vereinbarungen absichern.
Nicht alle Möglichkeiten können hier angesprochen werden. Fragen Sie uns, wir geben
gern weitere Auskünfte.